Platzordnung des Campinggarten Leibertingen
Liebe Gäste,
das Team des Campinggarten Leibertingen heißt Sie herzlich Willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!
Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Anregungen, die zur Verbesserung führen, nehmen wir gerne entgegen.
Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.
Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen der Platzordnung an.
1. Verhalten auf dem Campingplatz
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet.
Der Betreiber oder von ihm beauftragte Personen sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, Personalausweise eines jeden Besuchers oder Campinggastes in Augenschein zu nehmen und für verwaltungsinterne Zwecke abzulichten. Gegebenenfalls kann die Aufnahme von Personen verweigert oder sie können des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint. Den Anweisungen der o.a. Personen, insbesondere des Platzwartes, muss im Interesse der allgemeinen Ordnung und Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden.
Fackeln und offene Feuerstellen sind nicht erlaubt. Bei der Verwendung eines Grills ist ein Mindestabstand zum Boden von 25 cm einzuhalten.
2. Ruhezeiten
Platzruhe gilt täglich von 12:30 - 14:00 Uhr und von 22:00 - 07:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren; ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge.
Radios, Fernseher, Musikanlagen o.ä. sind auf Zeltlautstärke zu stellen.
Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
3. Fahrzeugverkehr
Auf dem Campingplatz gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung! Das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Unnötiges Befahren des Geländes, wie z.B. zum Sanitärgebäude oder zum Kiosk ist untersagt. Der Betreiber oder sonstige für ihn tätige Personen sind berechtigt, innerhalb des Campingplatzes bei Zuwiderhandlungen Fahrverbote zu erteilen.
Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist untersagt!
4. Standplatznutzung
Die Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind äußerst pfleglich zu behandeln. Das Abreißen, Ausästen und Absägen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Befestigungsmaterialien, wie Gehwegplatten u.ä. Gegenstände dürfen nicht aus dem Erdreich herausragen. Um Leitungen im Erdreich nicht zu beschädigen, dürfen keine Gegenstände in den Boden eingeschlagen werden.
Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Säuberung und Wiederherstellung des Standplatzes auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
5. Stromzufuhr
Die in der Nähe des Standplatzes angebrachten Verteilerkästen sind nur für Licht, Fernsehen, Radio und Kühlschrank bestimmt.
Anschlüsse, die wiederholt einen Kurz- oder Erdschluss hervorrufen, werden von der Stromzufuhr getrennt, bis der Campinggast seine Anlage von einem konzessionierten Meisterbetrieb überprüfen und instand setzen hat lassen.
Jeder Campinggast haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und Zustand der von ihm betriebenen elektronischen Anlagen. Dies gilt für alle elektrischen Geräte, die an den Verteilerkästen angeschlossen werden.
Eine Haftung für Stromausfälle wird seitens des Betreibers nicht übernommen.
6. Haustiere / Tierhaltung
Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Campingplatzes frei laufen zu lassen. Sie sind immer an der Leine zu führen und müssen, wenn notwendig, selbst auf dem Standplatz angeleint werden. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt.
Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen.
7. Besucher
Besucher und Campinggäste zahlen nach dem Tarifverzeichnis die für den Campingplatz festgesetzten Benutzungsentgelte. Besucher müssen den Platz, sofern keine Übernachtung für sie angemeldet wurde, bis 22.00 Uhr verlassen haben.
8. Sanitärgebäudenutzung
Campinggästen und Besuchern stehen Sanitärgebäude sowie eine Waschküche nebst Einrichtungen zur Verfügung. Waschmaschine, Trockner, sowie das Ver- und Entsorgungssystem für Wohnmobile können gegen Entgelt genutzt werden.
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Sanitärgebäude nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen gestattet. Alle Benutzer der Sanitäranlagen haben auf Sauberkeit zu achten Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bitte beachten Sie auch, dass das Rauchen in den Sanitärgebäuden untersagt ist.
9. Müllentsorgung
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle nicht auf dem Campingplatz entstandenen Abfälle dürfen hier auch nicht entsorgt werden. Ebenfalls nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden dürfen Sperrmüll oder Hausrat, wie z.B. Planen, alte Vorzelte. Campingmöbel, Matratzen, Kühlschränke und andere Elektrogeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen sowie ein Platzverbot zu erteilen.
In dem dafür ausgewiesenen Bereich stehen für die Entsorgung von Hausmüll, Papier/Pappe, Flaschen/Glas sowie Verkaufsverpackungen aus Kunst-/Verbundstoff Container zur Verfügung.
10. Zusatz für Jahrescamper
Zur entgeltlichen Nutzung berechtigt sind auch diejenigen Personen, die vom Mieter angemeldet werden. Der Standplatz kann vom Mieter nicht vorzeitig gekündigt oder anderweitig vermietet werden. Eine Übertragung oder sonstiger Übergang des Standplatzes auf den Erwerber eines Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers ausgeschlossen.
Der Jahrescamper ist verpflichtet, seinen Standplatz nebst Bepflanzung, zulässigen Aufbauten und Wege, die sich in seinem unmittelbaren Einzugsbereich befinden, stets sauber, aufgeräumt und in tadellosem Zustand zu halten. Die Grünfläche ist so zu bearbeiten, dass sie stets einen optisch gepflegten Eindruck hinterlässt. Erforderlichenfalls ist der Betreiber berechtigt, die Grundstückspflege auf Kosten des Campinggastes ausführen zu lassen.
Jahrescamper sind zudem verpflichtet, die Gasanlage in ihrer Freizeiteinrichtung instand zu halten und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von einem hierfür zugelassenen Fachmann kontrollieren zu lassen.
11. Sonstiges
Das Betreten des Campingplatzes erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Die Wasserzapfstellen im freien Gelände sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen. Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden, z. B. fürs Rasensprengen.
Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Beschädigungen jeglicher Art sind dem Betreiber unverzüglich zu melden und von den Verursachern zu ersetzen.
Der Kinderspielplatz darf nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Betreiber überwacht werden.
Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder vor der Benutzung des Naturbads auf Gefahren hinzuweisen.
Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der Waschmaschinen und Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von diesen Geräten fernzuhalten.
Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- oder schneefrei gehalten werden.
Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Stand: 01.11.2013